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Über uns

Initiative Verlegerrecht

Die Initiative Verlegerrecht wird von fünf Menschen getragen, die eng mit der Verlags- und Medienwelt verbunden sind.
Mit unserer Initiative wollen wir den digitalen Wandel in der Verlagswelt aktiv gestalten. Unsere verschiedenen Veranstaltungsformate zu verlegerischen Themen der Zukunft sollen innerhalb und außerhalb der Verlagswelt Impulse, Anregungen und Denkanstöße zur Gestaltung künftiger Rahmenbedingungen verlegerischer Aktivitäten setzen.

Renate
Reichstein

Arbeits­gemein­schaft von Jugend­buch­verlagen avj e. V.

Dr. Ilas Körner-Wellershaus

Verband Bildungs­medien e. V., Ernst Klett Verlag GmbH

Andreas
Klinkhardt

Verlag Julius Klinkhardt GmbH & Co. KG

Dr. Rainer
Dresen

Verlagsgruppe Random House

Dr. Kerstin
Bäcker

Lausen Rechtsanwälte

Ziele

  • Die eigenständigen verlegerischen Leistungen erfordern eigenständige Rechtsposition.
  • Die von den höchsten Gerichten (BGH und EuGH) aufgezeigte Lücke „(d)en Verlegern stehen nach dem Urheberrechtsgesetz keine eigenen Rechte oder Ansprüche zu …“ (BGH, Urteil vom 21. April 2016 Az. I ZR 198/13 – Vogel, Rn. 39), wird nachhaltig und dogmatisch unangreifbar beseitigt.
  • Die Innovationsfähigkeit und Investitionssicherheit für Verlage muss abgesichert werden, was auch für die Vorfinanzierung der Kreativen essenziell ist.
  • Digitale Dynamiken werden die verlegerischen Leistungen weiter tiefgreifend verändern. Diese Prozesse benötigen unabhängig von urheberrechtlichen Schöpfungen einen verlässlichen Rechtsrahmen.
  • Durch ein Verlegerrecht wird eine vergleichbare Rechtsposition wie die der Tonträgerhersteller, Filmhersteller & Co. geschaffen.
  • Eigene Rechtspositionen für Verlage ermöglichen ein schlagkräftigeres und rascheres Vorgehen gegen massenhafte, unrechtmäßige Nutzungen, v.a. bei digitalen Angeboten, durch die Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

  • Ein Verlegerrecht wird zur Befriedung innerhalb der VG WORT beitragen, indem mit der GVL vergleichbare Strukturen aufgebaut werden. Die Mitgliedschaft der Verlage kann nicht mehr grundsätzlich in Frage gestellt werden.

11 Thesen zum Verlegerrecht

  • 1. Verlegerbeteiligung nach Art. 16 CDSM-RL, § 63 a UrhG und §§ 27 Abs. 2, 27a VGG greifen zu kurz
  • 2. Existierende Leistungsschutzrechte bieten Verlagen keinen adäquaten Schutz
  • 3. Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz hilft legitimen Verlagsinteressen nicht
  • 4. Auf dt. und eur. Ebene stehen Verlegerrecht keine Vorgaben entgegen
  • 5. Gesetzgeber misst Verlagen gesellschaftliche Bedeutung zu: Investitionsschutz
  • 6. Bestehende Leistungsschutzrechte sind mit Leistungen der Verlage vergleichbar
  • 7. Verlagen kein eigens Leistungsschutzrecht zuzubilligen ist daher systemfremd
  • 8. Verlegerrecht ist wg. Amortisationsschutz hoher Investitionen in Digitales notwendig
  • 9. Rechtshistorische Entwicklungen stehen nicht gegen ein Verlegerrecht
  • 10. Verlegerrecht beeinträchtigt Verhältnis zu Autoren nicht anders als bereits vorhandene wiederstreitende Interessen
  • 11. Urheberrecht und Leistungsschutzrecht können sich unschädlich am gleichen Gegenstand manifestieren